VCI: EU-Pläne zur kollektiven Rechtsdurchsetzung gehen zu weit

Sammelklage: Keine amerikanischen Verhältnisse

Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von rund 1.700 deutschen Chemieunternehmen

Mit deutlicher Kritik reagiert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf den Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission zu Sammelklagen, mit dem sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments heute in einer ersten Aussprache befassen wird. „Wir begrüßen zwar, dass die EU-Kommission den Missbrauch von Sammelklagen verhindern möchte. Umso unverständlicher ist es, dass sie an vielen Stellen hinter ihrem selbst gesteckten Ziel zurückbleibt“, kommentiert VCI-Rechtsexperte Berthold Welling den Richtlinien-Entwurf.

Aus Sicht des VCI ist ein ausreichender Schutz vor Klagemissbrauch unerlässlich. Der aktuelle Richtlinien-Entwurf gebe allerdings Grund zur Sorge. „Selbst Mindestanforderungen, die eine Klageindustrie verhindern, werden nicht erfüllt; so soll zumindest gewährleistet werden, dass sich der betroffene Verbraucher dem Verfahren anschließen muss. Damit folgt der Entwurf der EU-Kommission, wie an vielen anderen Stellen auch, nicht einmal ihrer eigenen ursprünglichen Empfehlung“, kritisiert Welling.

Vor allem bei der Klagebefugnis und der Drittfinanzierung gebe es deutlichen Nachbesserungsbedarf. „Im parlamentarischen Verfahren muss sichergestellt werden, dass die EU-Sammelklage den Interessen der geschädigten Verbraucher nützt. Und keine amerikanischen Verhältnisse entstehen, bei denen im Wesentlichen die Interessen institutioneller Investoren in Sammelklageverfahren bedient werden“, so Welling. Er fordert ein Finanzierungsverbot von Klagen durch Drittorganisationen. Der VCI-Rechtsexperte empfiehlt, dass der europäische Gesetzgeber Rücksicht auf die Rechtsentwicklungen in den Mitgliedstaaten nimmt und sich beispielsweise an den Regelungen zur Vermeidung des Klagemissbrauchs orientiert, wie diese in Deutschland kürzlich beschlossen wurden.
 

Stichwörter
VCI