BAVC und VCI: Europäisches Lieferkettengesetz in der Kritik

Kommissionsvorschlag schießt übers Ziel hinaus

Europäisches Lieferkettengesetz: Kommissionsvorschlag schießt übers Ziel hinaus

Der gestern veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz trifft bei Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf ein negatives Echo. Ziel des Gesetzes müsse es sein, rechtssichere und praktikable Regeln zu schaffen, so die Chemieverbände. Das leiste der Vorschlag nicht ausreichend. Nicht nachvollziehbar sei, so BAVC und VCI, dass mittelständische Unternehmen in die Regelung aufgenommen würden. Das bedeute eine deutliche Verschärfung gegenüber der nationalen Gesetzgebung.

„Der Vorschlag der Kommission ist wirklichkeitsfremdes Wunschdenken und schießt gefährlich übers Ziel hinaus. So wenig wie Gesetze der EU in fernen Ländern Gültigkeit haben, so wenig kann ein Mittelständler dort seine Lieferkette bewerten. Kein Unternehmen darf durch unrealistische Ansprüche überfordert und in Haftung genommen werden“, so VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. Die meisten Betriebe hätten weder das Personal noch die Möglichkeiten, um die gesamte Lieferkette bewerten zu können. „Gesellschaftliche Verantwortung und Haftung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen“, betont BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Von Unternehmen darf nur verlangt werden, was mit Blick auf ihren Zuschnitt und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme machbar ist. Sorgfaltspflichten müssen deshalb auf unmittelbare Zulieferer beschränkt sein.“

Eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung lehnen die Verbände strikt ab. So haben europäische Unternehmen in der Regel keinen ausreichenden Einfluss, um europäische Standards weltweit durchzusetzen. Unternehmen dürften deshalb nur dann zivilrechtlich haften, so BAVC und VCI, wenn sie die Menschenrechtsverletzung unmittelbar selbst verursacht haben. Zudem sei es wichtig, dass die EU auch Branchenstandards für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten anerkenne. Damit würden branchengerechte Lösungen möglich. So habe die Nachhaltigkeitsinitiative Chemie3 damit begonnen, einen Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfungsketten als Hilfestellung für Unternehmen zu entwickeln.
 

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