FSK e.V. klärt mit Leitfaden über das Beschränkungsverfahren für Diisocyanate nach der REACH-Verordnung auf

Leitfaden für das Beschränkungsverfahren von Diisocyanaten

Im Zuge der REACH-Verordnung sind nun auch Diisocyanate in den Fokus der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der EU-Mitgliedsstaaten gerückt. Im Oktober 2016 hatte die Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) offiziell ihren Beschränkungsvorschlag für Diisocyanate bei der ECHA eingereicht. Die PUR-Industrie sieht sich spätestens seit diesem Zeitpunkt der Frage gegenüber: Wie steht es um die Zukunft unserer Branche? Sind Diisocyanate – neben Polyolen – doch einer der beiden Hauptbestandteile von Polyurethan.

„Die Zukunft von Polyurethan aktiv gestalten, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten und eine praktikable Lösung auch für kleine und mittlere Unternehmen schaffen, ist unser Ziel und das Ziel der gesamten Branche“, erklärt Klaus Junginger, Geschäftsführer des FSK e.V. (Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V.). Daher arbeite man im REACH-Prozess zu Diisocyanaten in einem Netzwerk aus nationalen und internationalen Verbänden mit den Behörden zusammen.

Aktuell informiert der FSK die Beteiligten der PUR-Branche, aber auch Außenstehende, über den REACH-Prozess zu Diisocyanaten in einem neuen Leitfaden. Diesen hat FSK gemeinsam mit den Projektpartnern und europäischen Herstellerverbänden für Isocyanate Isopa und Alipa erstellt, um über den Ablauf des REACH-Verfahrens und den derzeitigen Stand zu informieren und Fragen rund um das Thema zu klären.

Auch auf der kommenden Fachtagung bei der Firma Fill in Österreich vom 06.11.-08.11.2017 greift der FSK das zukunftsweisende Thema in einer Expertenrunde auf. Mit hochkarätigen internationalen Teilnehmern aus Ministerien, Isopa/Alipa, Europur (Europäischer Verband der Hersteller von Polyurethan-Blockweichschaum) und weiteren Brancheninsidern diskutiert der FSK das REACH-Beschränkungsverfahren, dessen Konsequenzen und die Zukunft der Polyurethan-Branche.