Chemieverband VCI kritisiert europäische Gefahrenkennzeichnung für Farben

Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer Technik und Umwelt

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA hat empfohlen, das Weißpigment Titandioxid als „einen Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen einzustufen. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kommt nach eigener Einschätzung zu einem anderen Ergebnis: „Die Bewertung ist aus toxikologischer Sicht nicht nachvollziehbar und führt zu einer großen Verunsicherung der Verbraucher. Außerdem hat die Bewertung gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Industriebranchen“, sagte Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer Technik und Umwelt.

Titandioxid ist das am häufigsten verwendete Weißpigment. Aufgrund seiner technischen Eigenschaften findet es breite Verwendung in fast allen Branchen und Wertschöpfungsketten: zum Beispiel in Farben, Lacken, Kunststoffen oder bei der Papierherstellung.

Frankreich hatte bei der ECHA eine Einstufung von Titandioxid als krebserzeugend angeregt. Der französische Vorschlag stützt sich dabei auf Studien an Ratten, die extrem hohe Konzentrationen an Titandioxid-Staub inhaliert hatten. Dies führte zu sogenannten Lungenüberladungen (lung overload) durch das Ein¬atmen von Staubpartikeln.

Alle relevanten Leitlinien der ECHA, der OECD und des Europäischen Zentrums für Toxizität und Ökotoxizität stellten jedoch übereinstimmend fest, dass Ergebnisse aus derartigen Lung-overload-Studien an Ratten nicht auf den Menschen übertragbar seien. Darauf wies Romanowski nachdrücklich hin. Auch epidemiologische Studien zeigten keinen Zusammenhang zwischen der Exposition von Titandioxid-Staub am Arbeitsplatz und einem Risiko für Krebs. Außerdem sei in Deutschland die Staub-Exposition am Arbeitsplatz bereits durch den allgemeinen Grenzwert für Staub besonders streng geregelt. „Entzündungsprozesse in der Lunge können durch das Einatmen von Staubpartikeln entstehen, die nicht vom Körper abgebaut werden. Sie sind daher keine spezielle Eigenschaft von Titandioxid, sondern charakteristisch für Stäube“, erläuterte Romanowski. Weiter ergänzte er: „Stäube treten vor allem am Arbeitsplatz auf. Die vorhandene Regelung im Arbeitsschutz über den allgemeinen Staubgrenzwert ist daher das geeignete Instrument, die Gesundheit des Menschen zu schützen.“

 In der Regel ist Titandioxid in eine Matrix wie Bindemittel und Kunststoff gebunden. Es liegt somit nicht als Staub vor, sodass eine sichere Anwendung gewährleistet ist.